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Welche Kosten werden im Schadenfall nicht übernommen ?

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FAQ Finanzfavorit

Welche Kosten werden im Schadenfall nicht übernommen ?

Category:Privathaftpflicht Tags : 

In bestimmten Fällen haftet Ihre Versicherung nicht. Dies liegt vor, wenn Sie den Schaden vorsätzlich verursacht haben und bei strafbaren Handlungen. Auch gegen Sie verhängte Geldstrafen und Schäden durch Vertragspflichtverletzungen werden nicht übernommen. Ein Haftungsausschluss liegt ebenfalls vor, wenn Sie bei der Jagd jemandem Schaden zufügen. Dasselbe gilt bei Pferde−, Rad− oder Kraftfahrzeugrennen sowie bei der Teilnahme an Box− oder Ringkämpfen.

Ein Schaden an Ihnen selbst oder Ihrem Eigentum ist ebenfalls nicht Sache Ihrer Haftpflichtversicherung, da sie lediglich für Schäden anderer Personen geradesteht. Dies schlieβt alle Personen mit ein, die in Ihrem Haushalt leben oder die im Vertrag mitversichert sind. Beispiel: Fällt Ihrer Frau die teure Glasvase herunter und zerspringt in tausend Teile, lehnt Ihre Familienhaftpflichtversicherung die Regulierung ab.

Wenn Sie beispielsweise nett sein wollen und einem Bekannten beim Umzug helfen, sollten Sie sich ebenfalls vorsehen. Hier unterscheiden sich die Policen deutlich. Manche Versicherer bieten bei Gefälligkeitsarbeiten oder Freundschaftsdiensten keinen Versicherungsschutz. Da für den Gebrauch von Fahrzeugen − egal ob Kraft−, Luft− oder Wasserfahrzeuge − eigene Haftpflichtversicherungen abgeschlossen werden müssen, ist die Privathaftpflichtversicherung bei solchen Schäden auch nicht zuständig.

Einige Risiken separat versichern

Einige weitere besondere Risiken sind in der privaten Haftpflichtversicherung ebenfalls nicht enthalten. Sie werden über gesonderte Versicherungen abgesichert, wie zum Beispiel die Tierhalterhaftpflicht, die Bauherrenhaftpflicht, die Haus− und Grundbesitzerhaftpflicht oder die Gewässerschadenhaftpflicht.

Sollten Sie bei Vertragsabschluss eventuelle Vorschäden dem Versicherer verschwiegen haben, kann dies im Versicherungsfall deshalb bis zur Kündigung und damit dem Verlust des Versicherungsschutzes führen. Daher sind wahrheitsgemäβe Angaben bei Vertragsabschluss absolut wichtig. Haben Sie aber alles richtig gemacht und es kommt zu einem Privathaftpflichtfall, informieren Sie sofort Ihre Versicherungsgesellschaft darüber. Das sollte spätestens eine Woche nach dem Vorfall passiert sein.

Schildern Sie dabei den genauen Schadenshergang mit allen relevanten Informationen. Eventuell haben Sie auch Bilder oder Skizzen zur Verdeutlichung parat. Wichtig: Gestehen Sie gegenüber dem Geschädigten keine Schuld ein und zahlen Sie keinen Cent Schadensersatz. Dies ist Sache des Versicherungsunternehmens. Halten Sie darüber hinaus den Versicherer über alle Vorgänge wie Gerichtstermine oder Mahnbescheide auf dem Laufenden.


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