Welche Zusatzbausteine wären sinnvoll ?
Category:PrivathaftpflichtEinige Versicherer bieten eine sogenannte Forderungsausfalldeckung als Zusatzleistung an. Wenn Sie durch eine Person einen Schaden erlitten haben und diese weder privathaftpflichtversichert noch zahlungsfähig ist, bekommen Sie normalerweise keinen Schadenersatz. Sie bleiben auf den Kosten sitzen. Vor einem solchen Szenario bewahrt die Forderungsausfalldeckung. Sie springt in solchen Fällen ein und leistet Schadenersatz.
Wichtig: Ihre Privathaftpflichtversicherung zahlt in der Regel erst, wenn Sie als Versicherter alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft haben, um den Schadenersatz von dem Verursacher selbst zu erhalten. Darüber hinaus leistet die Versicherung in aller Regel erst ab einer bestimmten Schadenshöhe.
Die Vorsorgeversicherung sichert den Versicherungsschutz für neue Risiken (wie eine zusätzliche versicherte Person oder einen Hund) ab dem Zeitpunkt, wo etwa der neue Lebenspartner in den Haushalt mit einzieht. Die Vorsorgeversicherung gilt nur für den übergang. Innerhalb bestimmter Fristen − sie schwanken je nach Versicherer − muss dann beispielsweise für den Hund eine separate Hundehaftpflicht abgeschlossen werden oder beim neuen Lebenspartner die Single−Haftpflicht in eine Familienhaftpflicht umgewandelt werden.
Versicherung kann für Schäden durch Kinder haften
Für bestimmte Personenkreise sind darüber hinaus spezielle Bausteine sinnvoll. Eltern können ihre deliktunfähigen Kinder mitversichern.
Wichtig: Generell sind Kinder unter sieben Jahren (im Straβenverkehr bis zehn Jahre) nicht schuldfähig. Liegt seitens der Eltern keine Aufsichtspflichtverletzung vor, lehnt die Haftpflicht die Regulierung von Schäden ab. Viele Eltern zahlen den durch die Sprösslinge angerichteten Schaden aber aus eigener Tasche, obwohl sie nicht müssten. So vermeiden sie unangenehme Situationen. Mit der Klausel der Mitversicherung deliktunfähiger Kinder ersetzt der Versicherer auch diese Schäden anstandslos.
Für Mieter ist der Haftungseinschluss bei Mietschäden wichtig. Fällt Ihnen beispielsweise der Föhn ins Waschbecken und beschädigt es, übernimmt Ihre Haftpflicht die Kosten des Austauschs. Bleiben wir im häuslichen Umfeld. Wer schon einmal seinen Wohnungsschlüssel verloren hat, kennt das Problem: Oft muss dann die ganze Schlieβanlage ausgetauscht werden, um Missbrauch vorzubeugen. Das kann teuer werden. Deshalb ist der Einschluss der Haftung bei Verlust fremder privater Schlüssel entscheidend. Der Versicherer übernimmt in diesem Fall alle anfallenden Kosten.
Auf der anderen Seite kann für Hauseigentümer eine Mitversicherung von Bauvorhaben den finanziellen Druck bei Haftungsschäden mindern. Sie reguliert jedoch nur Schäden bei kleineren Bauvorhaben. Bei einem gröβeren Umfang ist die Bauherrenhaftpflicht zu empfehlen. Wer etwa als Tagesmutter fremde Kinder betreut und somit eine Aufsichtspflicht hat, sollte auf den Einschluss dieses Aspekts in der Privathaftpflichtpolice achten.
Nicht alle Lebensbereiche werden durch die private Haftpflicht abgedeckt. Für Halter von Pferden und Hunden gibt es spezielle Tierhalterhaftpflichtversicherungen. Beim Besitz eines Hundes ist in manchen Bundesländern mittlerweile eine Hundehaftpflicht sogar zwingend vorgeschrieben. Daneben gibt es zum Beispiel die Gewässerhaftpflicht und die Bauherrenhaftpflicht.
In den Standart−Katalog der Privathaftpflichtversicherung kann der Kunde bei Bedarf aber auch weitere Bausteine einfügen lassen. Einige mögliche Absicherungen stellen wir Ihnen im Folgenden vor:
Schäden durch minderjährige Kinder
Mietsachschäden
Kleinere Bauschäden
Schäden im Rahmen der Fremdkinderbetreuung
Gefälligkeitsschäden
Schäden bei der Ausübung von Ehrenämtern
Manche Versicherer übernehmen beispielsweise bei entsprechender Ausweitung der Police durch minderjährige Kinder verursachte Schäden. Gesetzlich sind Kinder bis sieben Jahre − im Straβenverkehr sogar bis zehn Jahre − nicht schuldfähig. Ohne Aufsichtsverletzungspflicht seitens der Eltern haben Geschädigte eigentlich keinen Anspruch auf Schadensersatz. Auf Wunsch der Eltern können aber auch deliktunfähige Kinder in den Versicherungsschutz zusätzlich mit aufgenommen werden.
Für Mieter bietet sich die Absicherung gegen Mietsachschäden bis zur Höchstgrenze der Deckungssumme an. Vergessen Sie etwa einen Pfanne auf der heiβen Herdplatte und es kommt in der Folge durch Feuer zu Schäden in der Wohnung, reguliert die Haftpflicht die Misere. Ein üblicher Fall ist der Verlust der Hausschlüssel. Bei gröβeren Mietparteien geht dies gehörig ins Geld, da die gesamte Schlieβanlage des Hauses ausgetauscht werden muss. Ist dieser Haftungsgrund in die Haftpflicht integriert, ist der Versicherte auch hier vor eigenen Kosten geschützt.
Besondere Zusatzversicherungen sind für Vermieter entscheidend
Für Vermieter und Eigentümer kann dagegen eine Mitversicherung kleinerer Bauschäden sinnvoll sein. Geschieht beispielsweise im Zuge eines An− oder Umbaus ein Unfall, haftet die Haftpflicht. Bei der Betreuung fremder Kinder − etwa als Tagesmutter − besteht eine erhöhte Aufsichtspflicht. Dass auch in diesem Umfeld angerichtete Schäden von der Versicherung übernommen werden, setzt einen dementsprechenden Zusatz im Vertrag voraus. Weitere Zusatzdeckungen können für Gefälligkeitsschäden und in der Ausübung eines Ehrenamts (beispielsweise als Elternbeirat in der Schule) verursachte Schäden vereinbart werden. öffentliche und hoheitliche Ehrenämter (zum Beispiel als Laienrichter oder Bürgermeister) sind davon ausgenommen.