Wann tritt die Rechtsschutzversicherung ein
Category:RechtsschutzWelche Kosten werden übernommen?
Die private Rechtsschutzversicherung übernimmt im Streitfall die Gebühren Ihres Anwalts im Rahmen der gesetzlichen Gebührenordnung. Werden für das Verfahren Zeugen geladen oder Sachverständige hinzu gezogen, werden auch Zeugengelder und die Honorare der Sachverständigen vom Versicherer getragen.
Außerdem werden sämtliche anfallende Gerichtskosten übernommen. Wenn Sie auch die Kosten Ihres Verfahrensgegners begleichen müssen, springt die Rechtsschutzversicherung auch für diese Kosten ein. In der Regel streckt ihr Versicherungsunternehmen auch gegen Sie verhängte Strafkautionen von bis zu 50.000 Euro (Darlehen).
Kommt es im Ausland zu einem Verfahren, zahlt die Versicherung auch für Übersetzungen der für das Verfahren notwendigen Unterlagen. Die Rechtsschutzversicherer leisten im beschriebenen Umfang bei Streitfällen in den europäischen Ländern und den Anrainerstaaten des Mittelmeeres. In anderen Gebieten gilt in der Regel ein Rechtsschutz für maximal sechswöchige Auslandsaufenthalte.
Welche Kosten werden nicht übernommen?
Nicht erstattet werden familieninterne Streitigkeiten, zum Beispiel Scheidungen und Fälle das Erbrecht betreffend. Hier wird lediglich eine anwaltliche Beratung bezahlt. Des Weiteren werden Baurechts- und Spekulationsstreitigkeiten nicht von der Versicherung übernommen. Grundsätzlich dürfen auch keine Bußgelder oder Geldstrafen aus der Rechtsschutzversicherung beglichen werden. Rechtsstreitigkeiten (mit Ausnahme von Ordnungswidrigkeiten), die von Ihnen vorsätzlich und rechtswidrig verursacht wurden, begleicht die Rechtsschutzversicherung ebenfalls nicht finanziell.
Wie gehe ich im Schadensfall vor?
Der erste Kontakt:
Wenn es zu einem Streitfall und damit zu einem Schadensfall im Rahmen der Rechtsschutzversicherung kommt, sollten Sie sich zuerst telefonisch bei Ihrem Versicherer beraten lassen. Die meisten Anbieter haben eine mit Experten besetzte kostenfreie Hotline.
In diesem ersten Gespräch schildern Sie den Schadensfall und informieren sich über die weiteren Schritte. Ihr Versicherer kann Ihnen einen Anwalt empfehlen, an den Sie sich im Anschluss an das Gespräch wenden können. Die Vorteile: Das Versicherungsunternehmen kennt den Anwalt und kann ihn daher empfehlen. Auf der anderen Seite ist der Anwalt mit den Modalitäten des Rechtsschutzversicherers – etwa bei der Honorarabrechnung – vertraut.
Die Schadensmeldung:
Sie können selbstverständlich aber auch einen eigenen Anwalt zu Rate ziehen und mit Ihrem Fall betrauen. Ein weiterer wichtiger Schritt ist die Schadensmeldung. Sie muss vollständig und wahrheitsgemäß sein und dem Versicherer schriftlich zugehen. Dies kann auch Ihr Rechtsbeistand für Sie übernehmen.
Die Deckungszusage:
Vor dem Verfahren ist eine Deckungszusage Ihres Versicherers erforderlich. Erst wenn sie vorliegt übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten des Rechtsstreits sicher. Generell sind Sie im gesamten Schadensfall verpflichtet, alle Fristen einzuhalten. Unerwartete Kosten während des Verfahrens müssen mit dem Versicherer abgeklärt werden. Doch darum kümmert sich in der Regel der Anwalt.
Die Wartezeit:
Grundsätzlich haben Sie nach Abschluss einer Rechtsschutzversicherung eine dreimonatige Wartezeit. Diese Wartezeit gilt nicht bei unvorhersehbaren Streitigkeiten (beispielsweise im Schadenersatz-Rechtsschutz, Disziplinar- und Standesrechtsschutz, Ordnungswidrigkeiten – Rechtsschutz, im Strafrechtsschutz und bei der Interessenwahrnehmung bei Kauf- und Leasingverträgen über ein neues Fahrzeug sowie beim Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht), sowie beim Wechsel der Versicherung. Es darf keine Unterbrechung der Versicherungszeit vorliegen. Der Versicherungsschutz tritt dann im Schadensfall sofort ein. Rückwirkend kann eine Rechtsschutzversicherung nicht beansprucht werden.