Sind gefährliche Hobbies mitversichert ?
Category:UnfallversicherungDie Versicherungsbranche spricht in einem solchen Fall von „Risiko-Sportarten“. Darunter fallen beispielsweise Tauchen, Paragliding, Extrem-Bergsteigen oder Drachenfliegen. Solange diese Hobbies nur freizeitmäßig betrieben werden, sind sie in der Regel mitversichert. Einige private Unfall-Versicherungs-Unternehmen erheben einen Beitragszuschlag oder lehnen den Versicherungsschutz für die Risiko-Sportart komplett ab.