Kündigung einer bestehenden Privathaftpflicht
Category:PrivathaftpflichtDie Privathaftpflichtversicherung ist grundsätzlich mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zur nächsten Hauptfälligkeit kündbar. Die Hauptfälligkeit geht aus der Police hervor. Sollte beim ursprünglichen Abschluβ des Vertrages eine Vertragslaufzeit vereinbart worden sein die noch nicht abgelaufen ist, dann kann der Vertrag erst zum Ende der Vertragslaufzeit mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten gekündigt werden. Ist die Vertragslaufzeit bereits abgelaufen, so verlängert sich er Vertrag stillschweigen jeweils um ein Jahr. In diesem Fall ist der Vertrag zur nächsten Hauptfälligkeit kündbar. Ist die nächste Hauptfälligkeit innerhalb der nächsten 3 Monate, sodass eine Wahrung der Kundigungfrist nicht mehr möglich ist, dann kann der Vertrag erst in dem darauffolgenden Jahr zur Hauptfälligkeit gekündigt werden. Im Schadenfall besteht nach Abwicklung des Schadens ein Sonderkündigungsrecht für beide Seiten (Kunde und Versicherer).