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KFZ-Versicherung die Ab- bzw. Ummeldung eines Fahrzeuges

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KFZ-Versicherung die Ab- bzw. Ummeldung eines Fahrzeuges

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Was wird benötigt für eine Abmeldung ?

Um ihr Fahrzeug bei ihrer Zulassungsstelle abmelden zu können, benötigen Sie lediglich die Kennzeichen und einen Personalausweis.
Wenn sie dann auch die entsprechenden Gebühren zur Hand haben, dauert das Abmelden selbst nur ein paar Minuten sofern man die Wartezeiten bei der Zulassungsstelle mal außen vor lässt.
Sollte das Fahrzeug allerdings für immer aus dem Verkehr gezogen werden, benötigen sie zusätzlich noch einen Verwertungsnachweis des zuständigen Schrottplatzes.

Was ist bei einer Ummeldung aufgrund eines Verkaufs zu beachten ?

Zunächst sollten sie auf jeden Fall einen Kaufvertrag verwenden den sie im Internet überall auch als Download erhalten.

Zusätzlich sollten sie jedoch auch unbedingt in diesem Kaufvertrag klar regeln, wer die Ab- bzw. Ummeldung durchzuführen hat und vor allem auch bis wann.

Nur mit solch einer klaren Regelung kann notfalls rechtlich gegen Unstimmigkeiten bezüglich verspäteter oder noch nicht erfolgter Ab- bzw. Ummeldung vorgegangen werden.

Wichtig in diesem Zusammenhang !

Entgegen vieler Artikel auch im Internet ist es leider nicht so, dass sie dadurch verhindern, dass der Käufer weiter mit Ihrer Versicherung herumfahren kann.
Der Gesetzgeber schreibt zwingend vor, das jedes Fahrzeug, das am öffentlichen Verkehr teilnimmt haftpflichtversichert sein muss und das der Versicherer zunächst einmal immer im Schadenfall zu leisten hat.

Damit einhergehend würden sie als Verkäufer durchaus im Fall eines Schadens, verursacht durch den Käufer der das Fahrzeug noch nicht umgemeldet hat, von ihrer Versicherung hochgestuft, da der Schaden von ihrer Versicherung getragen werden musste.

Prinzipiell haben Sie in einem solchen Fall lediglich zivilrechtlich die Möglichkeit, den Käufer auf Schadensersatz zu verklagen !

In wie weit sich event. ihr Versicherer darauf einlässt, auf eine Hochstufung zu verzichten und selbst gegen den Käufer Regress zu nehmen, müsste im Einzelfall mit dem Versicherer abgeklärt werden.
Wir glauben allerdings nicht, das sich Versicherer darauf einlassen da dies mit einem erheblichen Verwaltungs- u. Kostenaufwand verbunden wäre und rechtlich eigentlich auch nicht das Problem des Versicherers ist.

Unser Tipp !
Überlegen Sie es sich gut, wem sie das Vertrauen auf eine fristgerechte Ummeldung und eine bis dahin unfallfreie Fahrt schenken wollen !


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