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Fahrlässigkeit ?

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Fahrlässigkeit ?

Category:Allgemein Tags : 

Der Begriff Fahrlässigkeit ist in der Rechtsprechung ein geläufiger Fachausdruck. Gemeinsam mit dem „Vorsatz“ beschreibt die „Fahrlässigkeit“ die innere Einstellung einer Person gegenüber der von ihr begangenen Tat. Aber was bedeutet das im Zusammenhang mit einer Versicherung ? Grobe Fahrlässigkeit kann Ihren Versicherungsschutz gefährden sofern sie nicht bedingungsgemäß mit versichert gilt. Grobe Fahrlässigkeit setzt voraus, dass der Versicherte die im Verkehr erforderliche Sorgfalt grob, also im hohen Grade, außer Acht lässt und selbst das Mindestmaß an Sorgfalt nicht beachtet. Im Gegensatz zur leichten Fahrlässigkeit sind bei der Beurteilung der groben Fahrlässigkeit nicht nur die objektiven Anforderungen des Gesetzes, sondern auch die individuellen Fähigkeiten des Handelnden, die sog. subjektiven Voraussetzungen, zu berücksichtigen. Gefordert wird ein subjektiv unentschuldbares Fehlverhalten. Als Voraussetzung für eine mögliche Leistungskürzung muss Kausalität (Ursache und Wirkung) zwischen dem Fehlverhalten des Versicherten und dem Eintritt des Schadens stehen.
Beispiele die den Versicherungsschutz gefährden könnten :
1. Fenster gekippt bei Sturm
2. Rauchen im Bett
3. Nichtbeachten der Bedienungsanleitung
4. Verlassen des Raumes bei brennender Kerze


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