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Category Archives: FAQ

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Haftpflicht besser verstehen

Sachversicherungen besser verstehen – die Haftpflichtversicherung

Category:FAQ,News,Privathaftpflicht,Sachversicherungen,Vorsorge Tags : 

Ebenfalls zu den wichtigsten Versicherungen gehört auch die Haftpflicht.
Während die Haftpflicht bei der Inbetriebnahme von zulassungspflichtigen Fahrzeugen bereits gesetzlich vorgeschrieben ist, ist die private Haftpflicht noch jedem freigestellt.
Ausgehend von der im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelten uneingeschränkten Haftung gegenüber Dritten sofern man diesen einen Schaden zugefügt hat, übernimmt die private Haftpflicht die finanzielle Deckung aus den daraus resultierenden Forderungen bzw. wehrt auch mögliche unberechtigte Forderungen ab.
Aufgrund der uneingeschränkten Haftung empfehlen wir auch möglichst hohe Versicherungssummen unseren Kunden.

Der Aufbau der Haftpflichtversicherung

Die Hauptdeckung

Personenschäden

Die Entschädigungshöhe möglicher Personenschäden sind fast ausschließlich individuell verhandelte Beträge zwischen der Versicherungsgesellschaft und dem Geschädigten, da sich physische und psychische Schäden nicht klar definieren lassen.
Deshalb werden bei Personenschäden auch oft Rechtsanwälte von beiden Seiten eingesetzt.

Hinweis :
Auch wenn der Geschädigte selbst, aus welchen Gründen auch immer, keine Ansprüche stellen möchte, wird oftmals trotzdem eine Forderung seitens der
Krankenkasse des Geschädigten erhoben sofern der Geschädigte sich aufgrund des „Personenschaden“ in ärztliche Behandlung begeben musste, da die
Krankenkasse sich die dadurch entstandenen Behandlungskosten erstatten lassen möchte.

Die Haftpflicht als Rechtsschutzversicherung

Insofern entsteht hier auf Seiten des Versicherten auch eine Art Rechtsschutzversicherungswirkung da der Versicherer Forderungen in seiner Art und Höhe notfalls auch vor Gericht ausfechtet.

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Vergleich Rechtsschutz

 

Aber auch der Geschädigte erhält in solchen Fällen ein gutes Beispiel, wann sich eine private Rechtsschutzversicherung durchaus lohnen könnte.

Sachschäden

Auch der Schadensersatz an Sachen ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Das Besondere hierbei ist der Begriff Schadensersatz da sich die Haftung dadurch auf den Ersatz des Schadens bezieht und nicht auf den Ersatz der Sache selbst.
Die Folge: Ausgehend von einer durchschnittlichen Nutzungsdauer und dem Alter der Sache, wird dem Geschädigten lediglich der sogenannte Restwert erstattet.
Auch wenn man selbst als Schädiger dem Geschädigten moralisch gesehen gerne seine zerstörte Sache wiederbeschaffen möchte, um alles wieder „gut“ zu machen, so erfolgt jedoch lediglich die Erstattung des Restwertes.

Vermögensschäden

Wenn auch Sachgegenstände ein Vermögen darstellen, so sind mit Vermögensschäden monetäre Schäden gemeint.
Sie entstehen meist am Einkommen des Geschädigten.
Wichtig hierbei :
Bei der Haftpflichtversicherung, egal ob privat oder betrieblich, werden nur Vermögensschäden gedeckt, die im Rahmen eines Personen- od. Sachschadens entstehen.
Reine Vermögensschäden werden über eine spezielle Vermögensschaden-Haftpflicht versichert, die im Firmenkundenbereich von den Versicherern angeboten werden.

Das Deckungskonzept

Das Deckungskonzept der Versicherungsprodukte spiegelt die Summe der Schadenserfahrungen der Versicherer wieder. Besonders die Haftpflichtschäden sind äußerst vielschichtig weshalb das Deckungskonzept von jedem Kunden genau betrachtet werden sollte, denn das Leben hält diverse Vorfälle bereit, die auch versichert sein sollten und es oftmals nicht sind.
Beispiele :

  • Gefälligkeitsschäden
  • Schäden an geliehenen Sachen
  • etc.

In den beiden genannten Fällen besteht nämlich lt. Bügerlichen Gesetzbuch keine Haftung und somit oftmals auch keine Haftung über die Haftpflichtversicherung.

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Bedingungen

Die Bedingungen

Beinhalten neben den versicherungsvertragsrechtlichen Dingen wie Versicherungsbeginn, Kündigung, Leistung bei nicht gezahlter Prämie etc. die meist in den sog. allgemeinen Bedingungen geregelt werden auch teilweise besondere Bedingungen, die weitergehende Regelungen für spezielle Bereiche beinhalten.

Was wäre z.B. wenn Sie die eigentlich fällige Versicherungsprämie noch nicht bezahlt hatten ?
Unser Tipp ! Vereinbaren Sie möglichst immer Lastschrift-Einzug, denn dann gilt die Versicherungsprämie auch dann als bezahlt, wenn der Versicherer selbst noch nicht dazu gekommen ist, die Prämie einzuziehen.

Zwischen Moral und Wirklichkeit

Die in dem Bürgerlichen Gesetzbuch und dadurch auch die in der Haftpflicht geregelten Schadensersatzansprüche decken sich oftmals nicht mit unseren eigenen menschlichen und moralischen Vorstellungen.
Seien Sie sich deshalb bewusst darüber, das z.B. :

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Deckungskonzepte vergleichen

  • geliehene Sachen nicht versichert sind
    (es sei denn im Deckungskonzept eingeschlossen)
  • Schäden aus Gefälligkeiten heraus nicht versichert sind
    (es sei denn im Deckungskonzept eingeschlossen)
  • Schadenszahlungen nicht der Wiederbeschaffung von z.B. Sachen dienen, sondern
    lediglich den Restwert erstatten.
    Dies ist deshalb besonders heikel, da es dem Schädiger gerade bei Personen des eigenen engeren
    Umfeldes doch um eine möglichst umfangreiche Wiedergutmachung geht.
    (z.B. Wiederbeschaffung der beschädigten Sache)
  • Ihre Kinder bis zum Alter von 7 Jahren nicht versichert sind
    da kraft Gesetz deliktunfähig.

 


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Vergleich KFZ Versicherung

richtige SFR Einstufungen / Sonderregelungen im Vergleich KFZ-Versicherung

Category:spez. KFZ Tags : 

Vergleich KFZ-Versicherung

Achten Sie unbedingt auf die richtige Angabe der sogenannten „Schadenfreiheitsjahre / SF oder SFR“ wenn Sie Ihre KFZ-Versicherung vergleichen.

In vielen Fällen werden die sog. SF-Klassen von Ihrem bisherigen Versicherer nicht bestätigt da :

a.) Sie zwischenzeitlich in Ihrer KFZ-Versicherung rückgestuft worden sind aufgrund eines Schadens.
Wenn Sie noch keine Unterlagen über die Rückstufung Ihrer KFZ-Versicherung haben, kann es schnell zu einer fehlerhaften
Vergleichsberechnung kommen.

b.) Die KFZ-Versicherung wurde anfangs mit eine „Sondereinstufung“ vom Vorversicherer versichert.
z.B. Zweitwagenregelung mit eine Soforteinstufung von SF 2 (Jahre)
Wenn Sie also Ihren „Zweitwagen“ 4 Jahre gefahren sind und somit zusammen mit der Sondereinstufung
dann SF 6 Jahre haben, werden i.d.R. bei der KFZ-Versicherung nur die tatsächlich erfahrenen
4 Jahre bestätigt.

Deshalb klären Sie vorab genau die Anzahl der schadenfreien Jahre, die Ihr jetziger KFZ-Versicherer auch tatsächlich dem neuen Versicherer bestätigen würde.

Sondereinstufungswünsche / Zweitwagen im KFZ-Versicherungsvergleich

Sollten Sie bei unserem Vergleich KFZ-Versicherung einen Zweitwagen versichern wollen der mit eine Sondereinstufung versichert werden soll, dann sollten Sie folgende Dinge dabei beachten :

1. die Sondereinstufung liegt i.d.R. bei 2 Schadenfreiheitsjahren.

2. die meisten KFZ Versicherer gewähren jedoch diese Sondereinstufung nur, wenn das Erstfahrzeug ebenfalls
bei der aus der Vergleichsberechnung gewählten Versicherung versichert ist.

Wenn Ihr Erstfahzeug z.B. bei der Versicherung „A“ versichert ist und Sie über unseren KFZ-Versicherungsvergleich den
Zweitwagen bei der Versicherung „B“ als Zweitwagen-Sondereinstufung eindecken möchten, dann ist dies
nur möglich, wenn auch das Erstfahrzeug bei der Versicherung „B“ eingedeckt wird.

Ansonsten fragen Sie uns nach der passenden KFZ-Versicherung, die die Sondereinstufung auch genehmigen, wenn das
Erstfahrzeug noch bei Ihrem „alten“ KFZ-Versicherer verbleibt.

Natürlich kann sich allerdings auch ein Vergleich der KFZ-Versicherung für das Erstfahrzeug durchaus lohnen 🙂
In diesem Fall kann man dann natürlich ohne Probleme die Zweitwagenregelung anfordern.


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FAQ Finanzfavorit

Was sollte der Hausbesitzer bei einem eingetretenen Schaden unternehmen ?

Category:Wohngebäudevers. Tags : 

Vor allem in den letzten Jahren nehmen die entstandenen Schäden durch Sturm immer mehr zu, und Hausbesitzer können zusätzliche Probleme mit den Versicherungen vermeiden, wenn diese ein paar wichtige Regeln beachten.

Bei einem eingetretenen Schaden sollte der Hausbesitzer zuerst eine Aufstellung aller Gegenstände anlegen, die zerstört oder beschädigt wurden. Sollten noch Rechnungen, bzw. Kassenbons vorhanden sein, empfiehlt es sich alle Unterlagen zu der erstellten Liste beizulegen.

Alle Gegenstände die beschädigt wurden sollten auf keinen Fall entsorgt werden, denn es kann durchaus sein, dass die Versicherung diese als Nachweis in Augenschein nehmen möchte. Zur Absicherung des Hauseigentümers empfiehlt es sich zusätzlich Fotos aller beschädigten Gegenstände zu machen. Schäden die am Haus entstanden sind sollten von einem Zeugen zusätzlich bestätigt werden, indem dieser zum Beispiel die erstellte Liste abzeichnet.

Der Hausbesitzer sollte zudem notdürftige Reparaturen durchführen, denn diese dienen dazu, weitere Schäden zu vermeiden. Zu dieser Maßnahme ist der Hauseigentümer sogar verpflichtet, und kann diese selber ausführen, oder einen Betrieb beauftragen. Der Versicherungsnehmer unterliegt der Schadenminimierungspflicht, und muss zum Beispiel entstandene Löcher im Hausdach oder defekte Fenster abzudichten, bzw. auszutauschen, damit bei Regen oder einem erneuten Sturm nicht noch mehr Schäden entstehen. Der Hausbesitzer sollte die Reparaturarbeiten am besten mit Fotos dokumentieren.

Die Schäden sollten der Versicherung schnellstmöglich gemeldet werden. Je nach den Angeboten am besten per Einschreiben oder per Telefon, in dem Beisein eines Zeugen. Damit der Hausbesitzer später nachweisen kann dass der Schaden gemeldet wurde, sollte man sich unbedingt den Namen des jeweiligen Ansprechpartners notieren.


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FAQ Finanzfavorit

Welche Schäden sollten bei der Wohngebäudeversicherung abgedeckt sein ?

Category:Wohngebäudevers. Tags : 

Versicherungsnehmer haben in der Regel die Möglichkeit, bei den Versicherungsgesellschaften Risiken einzeln auszuwählen, und diese mit einer Versicherungspolice abzudecken. Angeboten werden von den Versicherungen in den meisten Fällen Schäden die durch Feuer, Explosion, Blitzschlag, Leitungswasser, Frost, Hagel, Sturm, Flugzeugabstürze oder Erdbeben entstehen.

Umso mehr Risiken durch eine Versicherung abgedeckt werden, umso teurer werden auch die zu zahlende Versicherungsprämie. Für Hausbesitzer empfiehlt sich auf jeden Fall eine Absicherung bei Brandschäden, denn in den meisten Fällen werden Häuser durch ein Feuer vollkommen zerstört. Im Schadensfall hat der Immobilienbesitzer die Möglichkeit das Haus komplett zu renovieren, oder wieder aufzubauen. Dabei sollte man unbedingt darauf achten, dass die Versicherungssumme immer an den aktuellen Wert des Hauses angepasst wird.

Eine Absicherung bei Leitungswasserschäden empfiehlt sich vor allem bei älteren Häusern, denn sehr alte Wasserleitungen können im Inneren des Hauses einen großen Schaden verursachen. Hier muss der Besitzer das Risiko jedoch selber abschätzen.

Ein weiteres Risiko welches Hauseigentümer ebenfalls unbedingt abdecken sollten, ist der Sturmschaden, denn die Stürme nehmen in den letzten Jahren durch den Klimawandel immer mehr zu.

Zusätzlich versichern können Hausbesitzer andere Risiken, wie zum Beispiel Schäden bei Erdbeben, Erdrutschen oder Lawinen. Hier sollte jeder Hausbesitzer das Risiko abschätzen, und im Zweifelsfall besser eine zusätzliche Absicherung abschließen. Ein Nachteil ist jedoch, dass in Regionen, in denen oft Schäden durch Sturm oder Lawinen verursacht werden, auch die Versicherungsprämien in der Regel wesentlich höher liegen.

Damit der Immobilienbesitzer im Bereich der Versicherungsprämien Geld einsparen kann, und trotzdem eine gute Absicherung erhält, ist ein umfassender Online-Versicherungsvergleich unbedingt zu empfehlen.


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FAQ Finanzfavorit

Welche Versicherungssumme ist bei der Wohngebäudevers. sinnvoll ?

Category:Wohngebäudevers. Tags : 

Mit der Versicherungssumme wird der Betrag bezeichnet, welchen die Versicherung im Schadensfall maximal auszahlt. Je höher der Immobilienbesitzer die Versicherungssumme wählt, umso mehr steigen ebenfalls die zu zahlenden Versicherungsbeiträge an.

Der Hausbesitzer sollte jedoch nach Möglichkeit immer den aktuellen Wiederherstellungswert des Hauses versichern. Dies bedeutet, dass der aktuelle Baupreis des Hauses gleichzeitig die Versicherungssumme sein sollte, um eine Unterversicherung zu vermeiden. Bei der Wertermittlung des Hauses, und um die passenden Versicherungssumme zu finden, empfiehlt es sich einen Sachverständigen zu beauftragen, welcher den Versicherungsnehmer bei der richtigen Auswahl der Versicherungssumme unterstützt.

Die meisten Gebäudeversicherer verwenden zur Darstellung der Versicherungssumme den sog. Wert 1914.
Im Jahre 1914 wurde das erste mal die Bau- u. Bodenwerte für das gesamte Bundesgebiet erfasst.
Seit dem werden diese Werte geplegt und jährlich über Faktoren angepasst.
Wenn Ihre Police nur einen Wert 1914 ausweist, dann muss dieser Wert mit dem aktuellen Faktor „Wert 1914“ multipliziert werden.
Der jeweils aktuelle Faktor sollte übers Internet schnell auffindbar sein, ansonsten können Sie auch uns jederzeit
anrufen.

Aufgrund des Baupreisindexes werden die Versicherungssummen(Faktoren) jährlich angepasst, wodurch automatisch für den Hausbesitzer die zu zahlenden Versicherungsprämien ansteigen. Vorteilhaft ist jedoch auf jeden Fall, dass bei einem so genannten Totalschaden aufgrund des Baupreisindexes, jeder Hausbesitzer die Möglichkeit erhält das versicherte Haus wieder aufzubauen.

Hausbesitzer die sich im Laufe der Jahre dazu entscheiden das Haus umzubauen, bzw. weiter auszubauen, sollten dies der zuständigen Versicherung unverzüglich melden, denn dadurch erhöht sich der Wert des Hauses, und somit sollte die Versicherungssumme angepasst werden.


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FAQ Finanzfavorit

Wofür eine Gebäudeversicherung ?

Category:Wohngebäudevers. Tags : 

Die Wohngebäudeversicherung ist die wichtigste Versicherung für Hausbesitzer. Denn ein Schaden an Ihrem Haus, beispielsweise nach einem Brand kann sehr teuer bzw. fast unbezahlbar sein.

Eine Gebäudeversicherung leistet je nach Tarif für
♦ Brand
♦ Blitzschlag
♦ Sturm und Hagel
♦ Leitungswasser
♦ Frost
♦ Elementarschäden
♦ Explosion
♦ Flugzeugabstürzen


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FAQ Finanzfavorit

Wonach berechnet sich die Versicherungsprämie/Versicherungssumme ?

Category:Wohngebäudevers. Tags : 

Um die Versicherungssumme Ihres Hauses richtig zu berechnen gibt es zwei Möglichkeiten:

Versicherungssumme nach Wohnfläche sowie Ermittlung der Summe über den Baupreis von 1914
Bei der Berechnung nach Wohnfläche erhält Ihr Haus eine feste Versicherungssumme (Bsp. 100.000 € ? qm x €).
Dieses Verfahren ist allerdings sehr ungenau.

Deshalb wird zur Berechnung der Versicherungssumme über den Baupreis von 1914 geraten.
Hier wird per Wertermittlungsbogen der (fiktive) Preis Ihres Hauses im Jahr 1914 errechnet.
Der Preis des Jahres wird mit einem Faktor multipliziert, der sich aus dem ständig veränderten Baupreisindex, ergibt. `Wert 1914` x 15,20 = gleitender Neuwertfaktor
Dieser Wert (Ihre Versicherungssumme) wird auch gleitender Neuwertfaktor genannt.
Mit dem gleitenden Neuwertfaktor wird Ihre Versicherungssumme jährlich an die Baupreisentwicklung angepasst, weshalb Sie nie unterversichert sein können.
Sollten Sie die Anpassung nicht wünschen, können Sie dieser auch widersprechen, allerdings sind Sie dann selbst für die Anpassung Ihrer Versicherungssumme zuständig (Gefahr der Unterversicherung).


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FAQ Finanzfavorit

Ist eine Gesundheitsprüfung notwendig ?

Category:Unfallversicherung Tags : 

Für eine private Unfallversicherung wird in der Regel keine Gesundheitsprüfung des Versicherungsnehmers gefordert. Der Antragssteller muss allerdings angeben, ob er unter einer der sehr schweren Krankheiten, wie z.B. der Bluterkrankheit leidet.


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FAQ Finanzfavorit

Sind gefährliche Hobbies mitversichert ?

Category:Unfallversicherung Tags : 

Die Versicherungsbranche spricht in einem solchen Fall von „Risiko-Sportarten“. Darunter fallen beispielsweise Tauchen, Paragliding, Extrem-Bergsteigen oder Drachenfliegen. Solange diese Hobbies nur freizeitmäßig betrieben werden, sind sie in der Regel mitversichert. Einige private Unfall-Versicherungs-Unternehmen erheben einen Beitragszuschlag oder lehnen den Versicherungsschutz für die Risiko-Sportart komplett ab.


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